Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Praxis rechnet wie Sie es von Arztbesuchen her kennen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Hierzu benötige ich
lediglich zu Quartalsbeginn Ihre Versichertenkarte.
Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen ebenso wie Beihilfestellen die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Der Umfang der Erstattungsmöglichkeiten ist jedoch von den
tariflichen Vereinbarungen mit Ihrer Krankenversicherung abhängig. Fragen Sie daher vor Beginn einer Verhaltenstherapie bei Ihrer privaten Krankenversicherung nach.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie privat zu bezahlen. In diesem Fall müssen Sie sich um keine Formalitäten kümmern und die Behandlung kann ohne Rückmeldung
Ihrer Krankenversicherung beginnen. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).